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BITTE BEACHTEN:
Impfung nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten

Impfungen von Personen unter 18 Jahren erfolgen nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten. Das entsprechende Einwilligungsformular muss von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Sollten diese Vorraussetzungen nicht erfüllt sein, werden wir keine Impfung durchführen.


Coronaimpfungimpfung 14 – 17 Jahre